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Die Marktgemeinde Taiskirchen bietet seit kurzem das Service der dualen Zustellung an, somit können u.a. Vorschreibungen der Gemeinde elektronisch zugestellt werden. Dies geschieht entweder mit einer bei uns zu registrierenden Emailadresse oder über oesterreich.gv.at.
Einwilligungserklärung.pdf herunterladen (0.09 MB)
oesterreich.gv.at ist eine E-Government-Anwendung der österreichischen Bundesverwaltung, die im März 2019 veröffentlicht wurde. Die Anwendung ist sowohl online unter der gleichlautenden Internetadresse als auch als App für diverse mobile Betriebssysteme verfügbar.
Über oesterreich.gv.at können bereits folgende Behördenwege nach Registrierung direkt abgeschlossen werden:
An-, Ab- und Ummeldung gemäß Meldegesetz;
Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel für neugeborene Kinder beantragen;
Reisepass speichern;
Wahlkarten beantragen.
Weiters können Leistungen auf externen Plattformen ohne weitere Registrierung abgerufen werden, unter anderem:
Strafregisterbescheinigungen;
Brutto-Netto-Rechner und Pendlerrechner;
Anwendungen der Justizverwaltung;
Volksbegehren unterstützen;
Zentrales Waffenregister.
Die Registrierung erfolgt über die bereits 2003 eingeführte Bürgerkarte bzw. die Handy-Signatur.
Über oesterreich.gv.at – „mein Postkorb“ werden die behördlich zugestellten Dokumente angezeigt. In diesem Fall hat die Marktgemeinde Taiskirchen am 20.07.2020 ein Dokument zugestellt, dieses Dokument kann zur weiteren Bearbeitung geöffnet, gedruckt oder gespeichert werden.
Um oesterreich.gv.at noch komfortabler nutzen zu können, wurde die App "Digitales Amt" entwickelt. Dank App haben Sie alle Bürgerservices noch schneller zur Hand und können nach einmaliger Aktivierung Ihrer Handy-Signatur jederzeit Amtswege online erledigen. Laden Sie sich dafür die App "Digitales Amt" kostenlos in Ihrem App Store herunter. Melden Sie sich mit Ihrer Handy-Signatur an oder folgen Sie den Anweisungen innerhalb der App. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie alle Vorteile der App "Digitales Amt" uneingeschränkt nützen.
Bei einer Zustellung erhalten Sie über die App „Digitales Amt“ in „Mein Postkorb“ das zugestellte Dokument. Das Dokument kann anschließend zur weiteren Bearbeitung geöffnet werden.
Es gilt zu beachten, dass die Zustellung der Vorschreibungen nach erfolgter Anmeldung ausschließlich über oesterreich.gv.at erfolgt. Im Zeitalter der Digitalisierung wird auch die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern sowie Unternehmen mit Behörden weiter ausgebaut. So sind Unternehmen seit 1. Jänner 2020 gesetzlich verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Ausgenommen sind nur Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Somit erhalten Unternehmen die Vorschreibungen ab sofort über das Unternehmensserviceportal.
12.08.2020
Sept| NovOkt
Ausgabe 4/2024Mehr...
Abfuhrtermine_2024.pdf herunterladen (0.11 MB)