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Für den Ankauf gekörter Vaterstiere erhält ein Vaterstierhalter für die Landeszucht alle 18 Monate einen Beitrag von 10 % des Ankaufspreises ohne Mwst. Stiere der Zuchtwertklasse IIa und IIb werden mit einem Höchstbetrag von € 254,35 und Stiere der Zuchtwertklasse IIIa mit einem Höchstbetrag von € 181,68 begrenzt.
Die Beihilfe wird nach Ankauf des gekörten Vaterstieres und nach Vorlage der Versteigerungsabrechung und des Abstammungsnachweises gewährt. (Zahlungsbeleg muß vorgelegt werden)
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Ausgabe 2/2025Mehr...
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