Kleinkläranlagen

 

KUNDMACHUNG

Es wird kundgemacht, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 14. Februar 2008 nachstehende Förderungsrichtlinien der Gemeinde für vollbiologische Abwasserbeseitigungsanlagen (Kleinkläranlagen) beschlossen hat:  für die Gemeindeförderungen der Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis zur Errichtung von vollbiologischen Abwasserreinigungsanlagen (Kleinkläranlagen) auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses in der Sitzung am 14. Februar 2008.

 

1.

FÖRDERUNGSGEGENSTAND:

Alle vollbiologische Abwasserreinigungsanlagen (Kleinkläranlagen), die ab 01.01.2008 im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Taiskirchen i.I. durch Liegenschaftseigentümer oder Wassergenossenschaften errichtet wurden bzw. errichtet werden.

 

2.

FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNG:

Der Standort der Anlage im Gemeindegebiet von Taiskirchen i.I. und die Liegenschaft bzw. das Wohnhaus muss künftig bzw. derzeit dauernd bewohnt sein und mindestens einem Unterkunftnehmer als Hauptwohnsitz dienen.

 

3.

FÖRDERUNGSHÖHE U.- BERECHNUNG:

Die Förderung beträgt je Liegenschaft bzw. Wohnhaus lt. Abwasserentsorgungskonzept der Gemeinde höchstens 10 % der tatsächlichen Errichtungskosten, höchstens jedoch € 750,--.

 

4.

FÖRDERUNGSSABWICKLUNG:

Nach Durchführung der wasserrechtlichen Überprüfung (Kollaudierung) und vorliegen des diesbezüglichen Bescheides ist formlos um die Auszahlung der Gemeindeförderung beim Marktgemeindeamt anzusuchen. Bei Wassergenossenschaften ist die Satzung in Kopie beizulegen.