Ankauf eines Zuchtstieres - Gemeindebeitrag

Für den Ankauf gekörter Vaterstiere erhält ein Vaterstierhalter für die Landeszucht alle 18 Monate einen Beitrag von 10 % des Ankaufspreises ohne Mwst.
Stiere der Zuchtwertklasse IIa und IIb werden mit einem Höchstbetrag von € 254,35 und Stiere der Zuchtwertklasse IIIa mit einem Höchstbetrag von € 181,68 begrenzt.

Die Beihilfe wird nach Ankauf des gekörten Vaterstieres und nach Vorlage der Versteigerungsabrechung und des Abstammungsnachweises gewährt. (Zahlungsbeleg muß vorgelegt werden)