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Alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zählen zum Kreis der Minderjährigen. Innerhalb der Minderjährigkeit existieren verschiedene Stufen der Unmündigkeit. Weitere Informationen finden sich hier.
https://kommunal.at/glossar/minderjaehrigkeit
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Ausgabe 2/2025Mehr...
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