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Student(innen), die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Taiskirchen im Innkreis belassen, wird von der Marktgemeinde Taiskirchen i.I. eine Förderung gewährt.
Dies sind für das:
Kriterien:
Förderzeitraum:
Klimaticket:
Das Förderansuchen für Klimaticket kann einmal jährlich beim Kauf des Klimatickets gestellt werden.
Bereits absolvierte/abgelaufene Jahre werden nicht rückwirkend gefördert!
Semesterticket:
Das Förderansuchen für das Semesterticket des Wintersemesters ist bis zum 15. Dezember bzw. für das Sommersemester bis zum 15. Mai zu stellen.
Hauptwohnsitz:
Der Hauptwohnsitz des/der Studenten/Studentin muss für die Dauer der Inanspruchnahme des Semestertickets/Klimatickets in Taiskirchen i.I. aufrecht sein.
Nachweise:
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Förderansuchen für Semesterticket und Klimaticket!
Förderansuchen Klimaticket:
Studentenförderung_Klimaticket_ab_2023.pdf herunterladen (0.14 MB)
Förderansuchen Semesterticket:
Studentenförderung_Semesterticket_ab_2023.pdf herunterladen (0.15 MB)
25.01.2022
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