Schwimmbadabwässer

BERICHT: Bei Einleitung von Schwimmbadabwässern in den öffentlichen Kanal sind grundsätzlich die nachfolgend angeführten, in der Allgemeinen Abwasserermissionsverordnung (AAEV) festgelegten Grenzwerte einzuhalten:
  • Freies Chlor: 0,2 mg/l
  • Gesamtes Chlor: 0,4 mg/l
  • AOX: 0,5 mg/l
  • POX: 0,1 mg/l
  • pH-Wert: 6,5-8,5
Beckenentleerungswässer: Bei der Einleitung des Beckenwassers in den Schmutz- bzw. Mischwasserkanal (keine Einleitung in Regenwasserkanal) soll eine dosierte Einleitemenge von 3 l/s nicht überschritten werden. Die Entleerung soll wegen der hydraulischen Belastung des Kanalnetzes nicht während starker Regenfälle sondern bei Trockenwetter stattfinden. Vor der Ableitung der Beckenentleerungswässer ist eine pH-Messung mittels Teststreifen und eine Chlormessung mittels "Test-Kit" durchzuführen.